Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst alle strafrechtlichen Bestimmungen, die Handlungen im Wirtschaftsbereich unter Strafe stellen. Unter den Begriff "Wirtschaftskriminalität" fallen vor allem Straftaten, die spezielle Kenntnisse des Wirtschaftslebens erfordern und in die Zuständigkeit einer Wirtschaftsstrafkammer gemäß § 74c GVG fallen, wie Betrug, Untreue, Geldwäsche oder Bestechung.
Wir verteidigen Sie gegen jegliche Vorwürfe vor allen relevanten Behörden und Gerichten, um das Verfahren schnell und diskret abzuschließen. Dabei setzen wir uns dafür ein, die negativen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen, wie die Beschlagnahmung von Geschäftsunterlagen, zu minimieren und eine schnelle Normalisierung Ihres Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.