Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsrecht verteidigt Herr Rechtsanwalt Becker unter anderem bei Delikten wie verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und auch beim sogenannten unerlaubten Entfernen vom Unfallort.
Eine effektive Verteidigung muss hier ein mögliches Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis in den Blick nehmen und hierüber umfassend beraten. Hiervon hängt häufig die wirtschaftliche Existenzgrundlage ab.
Auch im Bußgeldrecht, beispielsweise rund um vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Becker zur Seite.
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Rechtsanwalt Steffen Becker
Fachanwalt für Strafrecht
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