Allgemeines Strafrecht
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Becker liegt in der Verteidigung im Strafverfahren. Für die Mandantschaft geht es meist um empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen, während der Staat mit seiner ganzen Macht durchgreift. Mit Hilfe einer effektiven Verteidigung können die Rechte der Beschuldigten und insbesondere die Unschuldsvermutung gewahrt werden. Nur durch eine Verteidigung, die effektiv für die Rechte der Betroffenen eintritt, wird der rechtsstaatlich geschützte Anspruch auf ein faires Strafverfahren gewahrt.
Zu Beginn des Strafverfahrens steht das Ermittlungsverfahren. Dieses beginnt aufgrund eines sogenannten Anfangsverdachts. Dieser Verdachtsgrad ist noch weit entfernt von der richterlichen Überzeugung, die vorliegen muss, wenn es zu einer Verurteilung kommen soll. Starke Strafverteidigung muss bereits in diesem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens angreifen. Mit Hilfe von Akteneinsicht lässt sich durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschätzen, welche Erfolgsaussichten das Ermittlungsverfahren hat. Durch gezielte anwaltliche Stellungnahmen kann in einigen Fällen bereits an dieser Stelle auf eine Einstellung des Verfahrens gedrängt werden. Eine Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, dass keine Hauptverhandlung stattfindet. Auch etwaige Eintragungen im Führungszeugnis sind sodann nicht mehr zu befürchten.
Das Kernstück der Tätigkeit eines Strafverteidigers ist das Hauptverfahren. In der Hauptverhandlung wird geklärt, ob sich die vorgeworfene Tat tatsächlich bestätigt oder ob sie sich überhaupt nachweisen lässt. Durch Beweisanträge können beispielsweise Entlastungszeuginnen und -zeugen in die Verhandlung eingebracht werden. Ein starkes Plädoyer am Ende der Hauptverhandlung kann auf die Meinungsbildung des Gerichts Einfluss nehmen. Durch eine geplante Umsetzung der verschiedenen Möglichkeiten lässt sich so durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht gezielt Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen. Eine rechtsstaatliche Verteidigung sorgt so auch für eine Begegnung mit der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe.
Nach der Hauptverhandlung darf seriöse Verteidigung nicht abrupt enden. Zum einen muss eine Beratung über mögliche Rechtsmittel, wie etwa Berufung oder Revision, stattfinden, falls es zu einer Verurteilung gekommen ist. Zum anderen können Dinge wie Strafaufschub oder Ratenzahlung besprochen werden. Häufig werden neben einem Strafverfahren auch Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend gemacht. Durch entsprechende zivilrechtliche Verteidigung können etwaige Geldbeträge gemindert oder unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
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Rechtsanwalt Steffen Becker
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