Strafbefehlsverfahren
Viele Betroffene trifft es ziemlich unerwartet, wenn plötzlich ein gelber Brief mit einem Strafbefehl zugestellt wird. Umso wichtiger ist es, erst einmal Ruhe zu bewahren und sich mit den Möglichkeiten zu befassen, die einem gegen den Strafbefehl und den darin enthaltenen Vorwurf zustehen.
Das Strafbefehlsverfahren kann als ein vereinfachtes Strafverfahren bezeichnet werden. Normalerweise findet in einem Strafverfahren eine Hauptverhandlung statt. An dessen Ende beantragt die Staatsanwaltschaft eine bestimmte Strafe und das Gericht erlässt ein Urteil. Dieser oft langwierige Weg wird durch das Strafbefehlsverfahren abgekürzt. Statt einer Hauptverhandlung beantragt die Staatsanwaltschaft in Form des Strafbefehls praktisch direkt eine Strafe bei Gericht und kürzt den Weg damit enorm ab. Diese Verfahrensvereinfachung soll der Prozessökonomie dienen.
Doch in welchen Fällen kommt es zu einem Strafbefehl? Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Die Staatsanwaltschaft hält eine Beweisaufnahme nicht für erforderlich.
  • Es wird lediglich ein Vergehen mit einer Geldstrafe geahndet.
  • Das Gericht hält den Betroffenen für ausreichend verdächtig.
Gerade weil das Verfahren stark abgekürzt wird und die Betroffenen so um beispielsweise eine rechtfertigende Einlassung in der Hauptverhandlung gebracht werden, kann jeder Betroffene das Strafbefehlsverfahren in ein richtiges Strafverfahren überführen. Dies soll dem verfassungsrechtlich gewährten Rechtsschutz dienen und dafür sorgen, dass sich niemand durch einen Strafbefehl übergangen fühlt. Hierzu muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf
Rechtsanwalt Steffen Becker
Fachanwalt für Strafrecht
Sie wollen mich direkt kontaktieren? Rufen Sie in der Kanzlei an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
0221/355017-33
Telefonnummer
info@becker-anwalt.com
E-Mail-Adresse
WhatsApp
Klicken Sie auf den Button, um Kontakt aufzunehmen
Weitere Informationen
0157/51039547
Diensthandy bei Notfällen
0221/29202290
Faxnummer
Aachener Straße 60-62,
50674 Köln
Standort
Rechtsanwalt Steffen Becker Fachanwalt für Strafrecht in Köln
Kontakt
Steffen Becker
Fachanwalt für Strafrecht