In keinem anderen Tätigkeitsfeld der Strafverteidigung ist die Achtung der Rechte der Beschuldigten derart wichtig wie im Sexualstrafrecht. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln mit der vollen Härte des Rechtsstaates. Hier bedarf es eines anwaltlichen Gegenpols, um ein faires Verfahren zu wahren.
Zum Sexualstrafrecht zählen Delikte wie sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung und auch Vergewaltigung. Zudem fallen unter den Oberbegriff des Sexualstrafrechts auch etwa der Besitz von sogenannten jugend- und kinderpornographischen Schriften.
In Strafverfahren rund um Sexualdelikte kommt es immer wieder zu Aussage-gegen-Aussage-Situationen. Hier ist es Aufgabe der Verteidigung darauf hinzuwirken, dass der Rechtsgrundsatz Im-Zweifel-für-den-Angeklagten gewahrt wird. Gegebenenfalls muss sich mit aussagepsychologischen Glaubwürdigkeitsgutachten auseinandergesetzt werden.
Professionelle Verschwiegenheit und eine vertrauensvolle Atmosphäre zur Besprechung sind hier selbstverständlich. Neben einer möglichen strafrechtlichen Sanktion steht nicht zuletzt der gesellschaftliche Ruf auf dem Spiel.
Herr Rechtsanwalt Becker verteidigt vorurteilsfrei im Sexualstrafrecht. Hierbei nimmt er das Ziel eines Freispruchs oder einer Einstellung ebenso in den Blick wie eine umfassende Strafmaßverteidigung.