Das Kapitalstrafrecht umfasst besonders schwerwiegende Straftaten, die den Verlust menschlichen Lebens beinhalten. Dazu gehören Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge und Sexualstraftaten mit Todesfolge.
Verhandelt wird bei derartigen Delikten vor dem Schwurgericht des Landgerichts. Eine effektive Verteidigung muss hier umfassend agieren. Gegebenenfalls müssen Fragen zu Notwehr oder ähnlichen Rechtfertigungsgründen ebenso erörtert werden wie schwierige Abgrenzungsfragen von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Auch die gezielte Auseinandersetzung mit Sachverständigen ist zu suchen. Der Druck für Beschuldigte ist zumeist immens, da hohe oder sogar lebenslängliche Freiheitsstrafen auf dem Spiel stehen.
Herr Rechtsanwalt Becker verfügt über umfangreiche Erfahrung sowohl als Verteidiger als auch als Nebenklagevertreter vor dem Schwurgericht.