Eigentums- und Wirtschaftsstrafrecht
Eigentums- und Vermögensdelikte erfassen sowohl klassische Armutskriminalität wie auch Wirtschaftskriminalität. Typische Strafdelikte sind hier Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei und Betrug. Diesen Delikten gemein ist die vermeintliche Schädigung fremder Vermögen.
Eine effektive Verteidigung hat hier Probleme rund um Schadenswiedergutmachung und die belastende Einziehung von Taterträgen in den Blick zu nehmen. Mögliche Sanktionen bewegen sich hier deliktsabhängig zwischen Geld- und Freiheitsstrafen.
Im sogenannten Wirtschaftsstrafrecht geht es zudem um Delikte, die vielfach spezielle Kenntnisse des Wirtschaftslebens voraussetzen. Diese können vor speziellen Wirtschaftsstrafkammern verhandelt werden. In Betracht kommen hier unter anderem die Delikte Untreue, Subventionsbetrug oder Insolvenzverschleppung. Gerade im unternehmerischen Kontext kann es durch ein belastendes Ermittlungsverfahren zu Beschränkungen des Geschäftsbetriebes kommen. Hier hat eine Verteidigung umfassend zu handeln und beraten.
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Rechtsanwalt Steffen Becker
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