Bei einer drohenden Abschiebung handelt es sich nicht um Strafrecht, sondern um sogenanntes Migrationsrecht. Die Folgen sind jedoch vergleichbar. Es drohen schwere Grundrechtseingriffe und Freiheitsentzug. Gerade deshalb muss auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren geachtet werden. Eine anwaltliche Vertretung kann hier rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz gewährleisten.
Da es sich bei Abschiebehaft um einen freiheitsentziehenden Eingriff des Staates handelt, wird neuerdings nach § 62d AufenthG ein Pflichtanwalt beigeordnet. Hierfür steht Herr Rechtsanwalt Becker grundsätzlich zur Verfügung. Er hat an einer speziellen Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht des deutschen Anwaltsvereins zu der Thematik der Abschiebehaft teilgenommen.